Paniktürverschluss

Fluchttürverschluss nach Norm SN EN 1125 (mechanische Verschlüsse) und prEN 13637 (elektrisch gesteuerte Verschlüsse) für die Benutzung in Anwendungsfällen, in denen es zu einer Massenpanik kommen kann (gefährliches Gedränge vor der Tür). Paniktüren ermöglichen eine unbewusste Frei­gabe durch einen Druck auf die Panikstange, ausgelöst durch ein Gedränge vor der Paniktür in Fluchtrichtung. Paniktürverschlüsse und Paniktüranlagen müssen immer durch die Betätigung der Panikstange freigegeben werden können (mit einer Bewegung). Eine Nottaste ist nicht erlaubt.