Bandseite / Bandgegenseite

Bandseite = Die Seite einer Tür, von der aus Sie die Bänder im geschlossenen Zustand der Tür sehen können. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bänder auf der linken oder rechten Seite angebracht sind. Die Sichtbarkeit ist hier das entscheidende Kriterium.
Hinweis: Bei verdeckten Türbändern ist das Band in geschlossenem Zustand nicht sichtbar, bezeichnet denoch aber die Raumseite in welche sich die Türe öffnet. Bandgegenseite = Die Seite der Tür, von der aus Sie die Bänder im geschlossenen Zustand der Tür nicht sehen können.